
Das Münchner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag von Nadia Thiele nicht stattgegeben. Sie sei nicht „antragsbefugt“. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Das Münchner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag von Nadia Thiele nicht stattgegeben. Sie sei nicht „antragsbefugt“. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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