Eigentlich sind die Kommunen für den Einzug der Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) zuständig, wenn Haushalte keine Gebühren bezahlen. Doch eine erste Stadt in Nordrhein-Westfalen verzichtet überraschenderweise auf die Vollstreckung. Säumige Haushalte können sich aber nicht zurücklehnen.